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Fallkonstellation

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Fallkonstellationen Häuslicher Gewalt

Unterscheidungen:

  • Andauernde Gewalt in Paarbeziehungen
  • Gewalttaten als einmalige Eskalation
  • Gewalttaten im Zusammenhang mit der Trennung einer Partnerschaft / Ehe
  • Permanente Belästigungen (z.B. Telefonterror, Auflauern, Bedrohungen) von Wunschpartnern („stalking“)

Eine Bestrafung des Mannes löst aus der Sicht vieler von Häuslicher Gewalt betroffenen Frauen die bestehenden Probleme nicht: Die Gewalttaten und deren Hintergründe werden nicht besprochen, bestehende Konflikte sind weiterhin ungeklärt, Ängste vor Folgekonflikten und weiteren Eskalationen bleiben bestehen. Mitunter wird eine Frau durch die gegen ihren Schädiger ausgesprochene Geldbuße gleich mit bestraft, da das Geld aus einer gemeinsamen Kasse bezahlt wird oder in Konkurrenz steht zu anderen Zahlungen des Mannes an die Frau. Zudem scheuen die Geschädigten häufig einen langwierigen und Nerven aufreibenden Rechtsstreit oder die Aussicht, vor Gericht „schmutzige Wäsche waschen“ zu müssen.

Interessen und Ergebnisse

Häufig geht es den geschädigten Frauen darum, endlich in Ruhe gelassen zu werden, ihr Sicherheitsgefühl zurück zu erlangen und einen „Schlussstrich“ unter die Beziehung zu dem Mann zu ziehen. Der Ex-Partner soll die Trennung akzeptieren und nicht mehr anrufen, keine emails, sms oder Geschenke schicken, bestimmte Orte meiden etc.. Mitunter geht es um die Regelung noch offener Streitfragen bezüglich der Trennung (z.B. Wem gehört was? Was geschieht mit den Kindern? etc.) und die Übergabe von persönlichen Gegenständen. Teilweise spielen auch Fragen der Schadenswiedergutmachung und des Schmerzensgeldes eine Rolle. Manchmal fordern Frauen, dass Männer eine (Alkohol-) Therapie beginnen oder auf andere Weise zeigen, dass sie die Vorfälle ernst nehmen und an Veränderungen arbeiten.

Bei den Männern, denen die WAAGE den Versuch einer außergerichtlichen Klärung anbietet, spielen unterschiedliche Motivationen eine Rolle: Teilweise wollen sie sich erklären und rechtfertigen („Ich bin nicht alleine schuld …“) oder das Geschehene bagatellisieren, teilweise streben sie eine Versöhnung an, wollen sich entschuldigen oder bestimmte Dinge bezüglich der Trennung regeln (z.B. Besuchsrecht bezüglich gemeinsamer Kinder, Aufteilung gemeinsamer Gegenstände etc.). Und häufig nehmen sie das Angebot vermutlich deshalb in Anspruch, um dadurch einer Bestrafung zu entgehen oder eine mildere Strafe zu erreichen.

So unterschiedlich die Interessen der Beteiligten im Einzelfall sind, ein Klärungsversuch / eine Mediation bei der WAAGE bietet die Chance, dass nicht nur die „Spitze des Eisberges“ (nämlich die angezeigte Straftat) in den Blick genommen wird, sondern auch die vielfältigen „unter der Wasseroberfläche“ liegenden Aspekte (die für die Justiz in der Regel keine Rolle spielen), die Hintergründe, Gefühle und Wünsche sowie die Suche nach praxistauglichen und nachhaltigen Regelungen für die Zukunft.

Ansprechpartnerin/Koordinatorin:
Dorothee Wahner