Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat hat auf Grundlage von § 6 MediationsG am 21.08.2016 die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) erlassen (veröffentlicht am 31.08.2016 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 42). Sie regelt insb. die (quantitativen und qualitativen) Mindeststandards der Aus- und Fortbildung von (zertifizierten) Mediatoren. Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Die ZMediatAusbV tritt allerdings erst am 1.September 2017 in Kraft und erst ab dann darf die Bezeichung „Zertifizierte/r Mediator*in“ verwendet werden – vorausgesetzt, die Bedingungen werden tatsächlich auch erfüllt.
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