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Beispiele für Ergebnisse im Täter-Opfer-Ausgleich

Für jeden Konflikt gibt es individuelle Lösungen. Die Waage gibt insofern nichts vor. Nachfolgend listen wir eine Reihe der in den von uns begleiteten Fällen gefundenen Regelungen auf:

  • In zwei Vermittlungsgesprächen vereinbart ein Ehepaar viele kleine Schritte, die zur Verbesserung ihrer Ehe führen sollen.
  • Nach einem Vermittlungsgespräch einigen sich die Beteiligten auf 1500,– € Schmerzensgeld und Zahlung eventueller Folgekosten für eine Zahnbehandlung.
  • Intensive Aussprache zwischen Demonstrant und Polizeibeamten. Beide stellen fest, dass sie die gleiche politische Meinung haben.
  • Beschuldigter stimmt einer Alkoholtherapie zu.
  • Beschädigtes Fahrrad wird ersetzt (800,– € Schaden).
  • Beschuldigter zahlt 2500,– € Schmerzensgeld und schreibt einen Entschuldigungsbrief
  • Nach einem Vermittlungsgespräch ist ein gewalttätiger Ehemann bereit, an einem sozialen Gruppentraining des Männerbüros teilzunehmen.
  • Zwei ehemalige Freunde klären in einem Vermittlungsgespräch einige Missverständnisse und der Beschuldigte zahlt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Raten ab (Darlehen über Opferfonds).
  • Beschuldigter zahlt 500,– € als symbolische Wiedergutmachung an ein Kinderheim.
  • Beschuldigter leistet 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als symbolische Wiedergutmachung, die Geschädigte erhält 1500,– € Schmerzensgeld aus dem Opferfonds.

Ansprechpartner/Koordinator:
Dr. Lutz Netzig

Dr. Lutz Netzig