Beispiele für Ergebnisse im Täter-Opfer-Ausgleich
Für jeden Konflikt gibt es individuelle Lösungen. Die Waage gibt insofern nichts vor. Nachfolgend listen wir eine Reihe der in den von uns begleiteten Fällen gefundenen Regelungen auf:
- In zwei Vermittlungsgesprächen vereinbart ein Ehepaar viele kleine Schritte, die zur Verbesserung ihrer Ehe führen sollen.
- Nach einem Vermittlungsgespräch einigen sich die Beteiligten auf 1500,– € Schmerzensgeld und Zahlung eventueller Folgekosten für eine Zahnbehandlung.
- Intensive Aussprache zwischen Demonstrant und Polizeibeamten. Beide stellen fest, dass sie die gleiche politische Meinung haben.
- Beschuldigter stimmt einer Alkoholtherapie zu.
- Beschädigtes Fahrrad wird ersetzt (800,– € Schaden).
- Beschuldigter zahlt 2500,– € Schmerzensgeld und schreibt einen Entschuldigungsbrief
- Nach einem Vermittlungsgespräch ist ein gewalttätiger Ehemann bereit, an einem sozialen Gruppentraining des Männerbüros teilzunehmen.
- Zwei ehemalige Freunde klären in einem Vermittlungsgespräch einige Missverständnisse und der Beschuldigte zahlt Schadensersatz und Schmerzensgeld in Raten ab (Darlehen über Opferfonds).
- Beschuldigter zahlt 500,– € als symbolische Wiedergutmachung an ein Kinderheim.
- Beschuldigter leistet 200 Stunden gemeinnützige Arbeit als symbolische Wiedergutmachung, die Geschädigte erhält 1500,– € Schmerzensgeld aus dem Opferfonds.
Ansprechpartner/Koordinator:
Dr. Lutz Netzig
- l.netzig@waage-hannover.de
- 0511 - 700 521-45