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Fallbeispiele zum Thema Elternkonflikte

Fallbeispiel 1:
Ausweitung des Umgangs mit Übernachtung

Familiengerichtliches Verfahren

Die Kontaktdaten der Eltern werden nach einer gerichtlichen Anhörung mit dem Auftrag, eine Beratung der getrennten Eltern durchzuführen, vom Kommunalen Sozialdienst (KSD) an die Waage geschickt. Daraufhin melden sich unabhängig voneinander beide Eltern bei der Waage und bitten um einen Termin. Die ersten Termine werden grundsätzlich mit den Eltern getrennt gemacht. Erst wenn beide einverstanden sind kommt ein gemeinsamer Termin zustande.

Der Fall

Die Eltern haben sich kurz nach der Geburt des gemeinsamen Kindes getrennt. Die alleinige Sorge liegt bei der Mutter, die Eltern ziehen jedoch ein Teilsorgerecht zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung. Das Kind bleibt bei der Mutter und hat dort seinen Lebensmittelpunkt. In der ersten Zeit ist der Umgang zwischen Vater und Tochter jeweils nach Absprache mit der Mutter regelmäßig.

Nach ca. 2 Jahren wird der Umgang von Seiten der Mutter immer häufiger ausgesetzt oder kurzfristig abgesagt. Die Begründungen wechseln zwischen „das Kind war kurzfristig erkrankt“ und „F. weint immer, wenn sie zu dir soll“ etc. Der Umgang wurde vollständig eingestellt als die Tochter beim Vater übernachten sollte. Die Begründung war, dass sie noch zu klein ist, man solle doch noch einige Monate warten. Nach ca. 3 Monaten hieß es, die Tochter sei noch immer zu klein, um beim Vater eine Nacht zu verbringen. Das Verhältnis der Eltern wurde immer angespannter mit gegenseitigen Unterstellungen wie „Du übst immer Druck aus“, „Du willst ja gar keinen Umgang“ „Du beeinflusst das Kind“ etc.

Der Vater stellte daraufhin einen Antrag auf regelmäßigen Umgang mit der Option nach einer Eingewöhnungsphase auch eine Übernachtung verlässlich einzuplanen.
Die Mutter hatte große Schwierigkeiten sich von ihrer Tochter zu lösen und hat nach wie vor einer Übernachtung nicht zugestimmt. Gleichzeitig wollte sie jedoch, dass ihre Tochter einen guten Kontakt zum Vater hat und „irgendwann“ auch mal dort übernachtet. Ein gemeinsames Sorgerecht kam für sie nicht mehr in Frage.

Im Erstgespräch wird deutlich, dass die Mutter sich vom Vater zunehmend in dieser Frage unter Druck gesetzt fühlt und mit totaler Verweigerung des Umgangs reagiert hat. Ihre Tochter habe jedes Mal geweint und sich gewehrt, wenn sie zum Vater sollte, sodass die Mutter im Interesse des Kindes den Umgang unterbunden habe.

Der Vater erzählt im Erstgespräch wie schwer es ihm falle, einen Kontakt zu seiner Tochter herzustellen. Die wenigen Umgänge, die er hat reichen nicht aus, damit seine Tochter Vertrauen aufbauen kann. Er möchte, dass die Mutter die Bereitschaft für einen Umgang auch gegenüber der Tochter deutlich macht bzw. sogar auf dem Umgang gegen den Willen der Tochter dringt.
Dazu ist die Mutter nicht bereit. Ihre Tochter solle, wenn sie älter ist, selbst entscheiden, inwieweit sie den Kontakt zum Vater halten möchte.

Die Eltern sind nach ersten getrennten Gesprächen zu gemeinsamen Gesprächen bereit. In den folgenden Gesprächen geht es zunächst darum, die unterschiedlichen Positionen deutlich zu machen und Verständnis für die jeweilige Haltung des anderen aufzubringen.

Nach jeder Sitzung werden kleine Schritte vereinbart für einen erweiterten Umgang, ohne das Thema Übernachtung oder gemeinsame Sorge anzusprechen. Die Eltern vereinbaren große Abstände zwischen den Sitzungen, damit sie die einzelnen Schritte im Alltag umsetzen können. Dies ist der Mutter ganz wichtig, um sich langsam mit der Situation vertraut zu machen. Der Vater ist anfangs auch sehr geduldig mit der Hoffnung, möglichst bald seine Tochter auch mal ein ganzes Wochenende bei sich zu haben. Die Tochter ist zu dieser Zeit fast 4 Jahre alt.
Nach 1 Jahr ist die Geduld des Vaters zu Ende und er beabsichtigt erneut einen Antrag auf erweiterten Umgang zu stellen. Die Mutter schränkt den Umgang ein, woraufhin die Eltern sich wieder vor dem Kind beleidigen und beschimpfen. Die Mutter bittet um ein Einzelgespräch, in dem sie noch einmal ihre Befürchtungen und Sorgen zum Ausdruck bringt und keine weiteren gemeinsamen Gespräche mehr wünscht.

Nach einer Bedenkzeit erklären sich die Eltern, besonders die Mutter noch einmal bereit, weitere gemeinsame Gespräche zu führen. Sie vereinbaren ein Zeitfenster, in dem sie eine Übernachtung ausprobieren wollen mit der Option, dass die Tochter jederzeit wieder zurückgebracht werden kann, wenn sie dies wünscht.
Nachdem einige Übernachtungen erfolgreich geklappt haben können die Eltern sich auch dem Thema gemeinsame Sorge wieder annähern.
Die Mutter stimmt einer gemeinsamen Sorge zu. Beide Eltern können sich zu diesem Zeitpunkt auch wieder ihr Vertrauen in die Erziehungskompetenz des jeweils anderen versichern. Beide erkennen an, dass der andere Elternteil stets zum Wohle der Tochter handelt.

Die Eltern haben insgesamt ca. 15 Gespräche in der Waage geführt.
Durch den großen Abstand zwischen den Gesprächen (z.T. 3Mon.) hat die Beratungszeit fast 1,5 Jahre gedauert.

Fallbeispiel 2:
Eskalierter Elternkonflikt mit Gewalthintergrund

Familiengerichtliches Verfahren

Frau Y ist seit 10 Jahren verheiratet und hat zusammen mit ihrem Mann Herrn G zwei Kinder. Herr G. kommt aus der Türkei, Frau Y ist Deutsche. Zur Zeit der Mediation waren die Kinder drei und fünf Jahre alt.
Frau Y. ist chronisch erkrankt, aber der Zustand von Frau Y ist nicht so schlecht, wie dies bei dieser Krankheit zu erwarten war.
Zwischen Frau Y und Herrn G gab es einen schlimmen Streit, der mit Gewalt endete. Nach einem Polizeieinsatz musste Herr G das Haus verlassen und durfte auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Haus für sechs Monate nicht betreten.

Herr G hat nach Rücksprache mit seinem Anwalt einen Antrag auf Umgangsrecht bei Gericht gestellt. Frau Y hatte ihrerseits bereits das alleinige Sorgerecht beantragt.
Beide Verfahren wurden vom gleichen Richter bearbeitet. Am Tag der Anhörung schlagen sowohl das zuständige Jugendamt, als auch der beauftragte Verfahrensbeistand eine Mediation bei der Mediationsstelle Waage e.V. Hannover vor.
Die Eltern erklären sich dazu bereit, ein Informationsgespräch durchzuführen. Wie immer wird den Eltern erklärt, dass sie sich bei der Waage selber melden müssen.

Frau Y und Herr G machen es sofort und bekommen von der zuständigen Mediatorin innerhalb einer Woche Termine, um zwei getrennt Einzelgespräche durchzuführen. Das erste Gespräch ist bei der Waage immer ein Einzelgespräch.
Das Einzelgespräch ist sehr wichtig, um den Eltern eine Möglichkeit zu geben, die Situation aus ihrer Sicht zu schildern, ohne Angst zu haben, dass der (Ex-)Partner Druck ausüben kann. Manchmal reicht schon die Anwesenheit am Anfang einer Mediation aus, um einen solchen Druck bei einem der Medianten zu erzeugen, dass dieser nicht die wahren Beweggründe seines Handelns offen legt.
Der erste Kontakt mit der Mediatorin ist für den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und einer angenehmen Atmosphäre elementar wichtig.

Die Waage bekommt den offiziellen Auftrag vom Kommunalen Sozialdienst (KSD), mit dem Schwerpunkt den Umgang der Kinder mit dem Vater zu klären. Dieser Punkt war noch nicht vom Gericht entschieden worden. Herr G hatte die Kinder nur einmal an Weihnachten und einmal für eine Stunde an seinem Geburtstag gesehen.

Einzelgespräch Herr G

Herr G erzählte, dass für ihn die Familie immer sehr wichtig gewesen sei. Er habe immer sehr viel gearbeitet, um seiner Familie alles bieten zu können. Vater zu werden sei ein großes Glück für ihn gewesen, aber aufgrund der Krankheit seiner Frau nicht einfach. Zusammen und mit Hilfe der Familie haben seine Frau und er dies gemeistert. Als Herr G dann ein großes Haus gekauft hat, hätten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten begonnen, die Familiensituation zu belasten. Mit seiner Frau gab es vermehrt und aus seiner Sicht ständig Diskussionen, weil er wegen der hohen Arbeitsbelastung nie zu Hause war. Wenn er dann mal zuhause war, dann telefonierte er ständig für die Arbeit.

Nach einem Jahr gab es einen großen Streit und Herr G sagte, dass seine Frau so geschrien habe, dass er plötzlich die Kontrolle verloren habe und seine Frau schlug.
Bei der Erzählung weinte Herr G und sagte, dass er seine Frau noch lieben würde. Er sagte wörtlich: “Ohne seine Familie ist ein Mann ruiniert und nichts mehr wert!“

Die Mediatorin fragte Herrn G, ob er mit seiner Frau über die finanziellen Probleme gesprochen hätte. Er antwortete darauf: „ Meine Frau ist durch ihre Krankheit bereits so sehr belastet. Ich hatte große Angst um sie, da sie so verzweifelt war.“
Herr G. konnte es nicht mehr akzeptieren die Kinder nicht zu sehen. Er wusste, dass seine Kinder ihn vermissen und er selber konnte auch nicht mehr ohne seine Kinder leben.

Einzelgespräch Frau Y

Frau Y sprach über ihre Ängste, nachdem ihr Mann sie geschlagen hatte. Er war vorher nie aggressiv und für sie sei dieses Erlebnis ein großer Schock gewesen.
Im letzten Jahr war Herr G aus ihrer Sicht so verschlossen und mit sich selber beschäftigt, nur auf die Arbeit fixiert und ohne Interesse an ihr. Sie habe ihn nicht mehr als Vater und als Ehemann erkennen können.
Sie habe mehrere Mal versucht, ihn zu unterstützen und mit ihm zu reden, aber sie habe dies nicht geschafft, er habe ihre Hilfe nicht annehmen wollen.

Gemeinsame Sitzungen

Beide Eltern waren bereit sich zusammen zu setzen, um eine Regelung bezüglich des Umgangs des Vaters mit den Kindern zu treffen. Sie dachten auch gleich von Anfang an über eine Paartherapie nach. Diese nahmen sie nach der zweiten gemeinsamen Sitzung bei einer professionellen Paartherapeutin auf. Die Waage bietet dieses nicht an.

Nach einem weiteren gemeinsamen Gespräch wurde eine Umgangsregelung getroffen und wichtige Entscheidungen bzgl. der Schule gefällt. Darüber hinaus wurden Regeln der Kommunikation untereinander festgelegt, für den Fall, dass die Paartherapie nicht erfolgreich verlaufen würde.

Von besonderer Bedeutung bei der Bearbeitung der Themen waren die verschiedenen Kulturen, aus denen die beiden Medianten stammten. Sie haben unbewusst eine sehr große Rolle in ihrem Leben gespielt und dies wurde mit Erfolg thematisiert.

Ergebnis

Beide haben vor Gericht ihre Anträge zurückgenommen. Eine Elternvereinbarung wurde schriftlich ausgearbeitet und von beiden unterschrieben.
Dieses gemeinsam erarbeitete Dokument ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen, die die beiden Medianten als Eltern in der Zukunft fällen müssen.

Kontakt über die Geschäftsstelle: Sandra Wald-Böhnemann / Anja Moch