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Ablauf der Beratung / Vermittung

unterstützen
  • Es hat eine gerichtliche Anhörung zum Umgangs- oder Sorgerecht stattgefunden und das Gericht hat eine Empfehlung für eine Beratung ausgesprochen
  • Das Familiengericht hat einen Beschluss verfasst, in dem beide Eltern sich mit einer Beratung einverstanden erklärt haben
  • Die Mitarbeiter des Kommunalen Sozialdienstes (KSD) empfehlen eine Beratung bei der Waage

Die Eltern nehmen dann mit der Waage Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Termin. Zunächst erfolgen getrennte Einzelgespräche. Gemeinsame Treffen finden nur im Einverständnis mit beiden Eltern statt. In der Beratung / Vermittlung werden sie bei der Suche nach einvernehmlichen Regelungen für einen verantwortungsvollen und gewaltfreien Umgang mit den Kindern unterstützt. Die Ergebnisse werden an die beteiligten Institutionen weitergeleitet.

Kontakt über die Geschäftsstelle: Sandra Wald-Böhnemann / Anja Moch