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Fallbeispiel TOA bei Paarkonflikt:
Körperverletzung auf einem Spielplatz im Stadtpark

Herr Lincoln, 29 Jahre alt, stößt Frau Schneider (Namen geändert), 27 Jahre alt, nach einem verbalen Streit zu Boden, sodass sie sich leicht verletzt (Prellungen). Herr Lincoln und Frau Schneider sind Ex-Partner und haben einen gemeinsamen Sohn, Gerald, 3 Jahre alt, der die Tat miterlebt. Frau Schneider erstattet Strafanzeige bei der Polizei. Die Staatsanwaltschaft überweist den Fall der WAAGE Hannover zum Versuch einer außergerichtlichen Klärung. Der Fall wird von einer Frau und einem Mann in Co-Mediation bearbeitet.

Frau Schneider berichtet im Vorgespräch, dass sie sich vor 2 Jahren von Herrn Lincoln getrennt hat. Sie kümmern sich jeweils abwechselnd eine Woche um den Sohn. Bei einem Beratungsgespräch vor einem Jahr im Jugendamt haben sie außerdem vereinbart, sich nach Absprache auch dann um Gerald zu kümmern, wenn der/die andere aus beruflichen, privaten oder gesundheitlichen Gründen verhindert ist. Über den letzten Aspekt sei es immer wieder zum Streit gekommen. Herr Lincoln werfe ihr vor, den Sohn zu vernachlässigen.

Zur akuten Eskalation sei es dann vor 8 Wochen gekommen: Sie wollte eine Woche verreisen und bat Herrn Lincoln, Gerald zu sich zu nehmen, was dieser auch zusagte. Dann platzten die Reisepläne. Sie rief Herrn Lincoln Mitte der Woche an und sagte ihm, dass sie den Sohn am Wochenende abhole. Das wollte Herr Lincoln jedoch nicht. Als sie die beiden am Spielplatz traf, wollte sie Gerald mitnehmen. Herr Lincoln nahm ihn auf den Arm. Es kam zum Wortgefecht. Gerald begann zu weinen. Herr Lincoln schlug sie und stieß sie zu Boden.

Frau Schneider schildert aufgeregt ihre Empörung und Verzweiflung. Einerseits kann sie den Kontakt zu Geralds Vater wegen des gemeinsamen Sorgerechts nicht völlig vermeiden, andererseits sind die andauernden Konflikte und Vorwürfe für sie unerträglich. Im TOA sieht sie die letzte Chance, eine gute Lösung zu finden, auch zum Wohle des Sohnes. Die Körperverletzung an sich ist für sie von geringerer Bedeutung.

Nachdem die Bereitschaft der Geschädigten geklärt ist, wird auch Herr Lincoln in die WAAGE eingeladen. Er studiert Pädagogik und betont, dass ihm das Wohl seines Sohnes über alles geht. Frau Schneider organisiere Gerald viel zu oft weg, manchmal schlafe er an 7 Tagen in 5 verschiedenen Betten. Das findet er unverantwortlich. Letztens habe Gerald gesagt: „Ich will nicht zu Mama“. Herr Lincoln wünscht sich eine regelmäßige Kommunikation mit Frau Schneider über Erziehungsfragen. Sie aber wolle nur ihren Spaß mit ihrem neuen Partner …
Herr Lincoln möchte die Sache außergerichtlich klären. Über die körperliche Eskalation auf dem Spielplatz will er nur ungern reden. Den Schlag räumt er ein. Das sei schlecht gelaufen. Ein Streit darüber bringe nichts.

Die Mediation umfasst drei zweistündige Gespräche innerhalb eines Monats. Danach finden im Abstand von drei Monaten zwei weitere Bilanzgespräche statt.
Die Auseinandersetzung ist von Beginn an sehr emotional, von Misstrauen und Vorwürfen geprägt. Die Mediatoren versuchen, einen fairen und ausgewogenen Dialog zu gewährleisten, das gegenseitige Verständnis zu fördern und die Interessen und Bedürfnisse der Streitenden herauszuarbeiten. Mehrmals ist es nötig, den Prozess zu unterbrechen und separate Einzelgespräche zu führen, um die Betroffenen zu beruhigen und mit ihnen die Alternativen einer Einigung zu besprechen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht das Wohl des Kindes. Die Körperverletzung stellt sich als „Spitze des Eisberges“ heraus.

Am Ende des 2. Gespräches kommen die Beteiligten zu ersten Vereinbarungen bezüglich des zukünftigen Umgangs miteinander. Vor dem 3. Gespräch berichtet Herr Lincoln telefonisch von neuen „Ärgernissen“. Der TOA droht zu scheitern. Frau Schneider äußert die Befürchtung, Herr Lincoln sei nur neidisch auf ihr neues Liebesglück und komme daher mit immer neuen Vorwürfen. In einem weiteren Gespräch vereinbaren beide trotzdem einige gemeinsame Verhaltensregeln. An einer weiteren Strafverfolgung sind beide nicht mehr interessiert. Die Mediatoren senden der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Rückmeldung.

Um die Nachhaltigkeit der Lösungen zu kontrollieren, bieten die Mediatoren den Betroffenen weitere Gespräche in größerem zeitlichem Abstand an. Hier werden neue Themen virulent (z.B. Weihnachtszeit). Erneut ist die mühsam erarbeitete Vereinbarung gefährdet. Da beide jedoch in die faire Vermittlung bei der WAAGE Vertrauen gefasst haben, können schließlich auch diese Probleme gelöst werden.

Der Fall macht deutlich, dass die Straftat, die Anlass für den TOA-Auftrag der Justiz ist, oft nur ein Aspekt unter vielen ist und dass (Ex-)Paarkonflikte und Fälle von Häuslicher Gewalt häufig komplexer sind als der »traditionelle« TOA (z.B. Fälle situativer Körperverletzung).
Bei dem beschriebenen Beispiel bestand eine Herausforderung auch darin, die Balance zu finden zwischen einer (nötigen) umfassenden Konfliktklärung und einer längerfristigen Betreuung / Paarberatung, die nicht Aufgabe der WAAGE ist.

Ansprechpartnerin/Koordinatorin:
Dorothee Wahner