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Streit mit dem Nachbarn?

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Streit mit Nachbarn?  Bei Streitigkeiten glättet ein klärendes Gespräch oft die Wogen, das gilt auch unter Nachbarn. Deshalb sollten Mieter immer offen für eine Aussprache sein, um zumindest zu versuchen, eine einvernehmliche Regelung des Streits zu versuchen. Nicht immer gelingen solche Aussprachen, vor allem wenn diese nicht durch einen unparteiischen Dritten, einen sog. Mediator, begleitet werden, der zwischen den Streitparteien fachkundig vermitteln kann. Wer nicht zumindest zu einer Aussprache und dem Versuch einer einvernehmlichen Lösung bereit ist, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung, so das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 05.05.2017 – 25 C 974/16. In dem Prozess hatte der betroffene Mieter zugegeben, dass die Situation zwischen ihm und den anderem Mietern konfliktbeladen sei. Eine Aussprache zur Beilegung des Streits aber lehnte er ab. Die Richter hatten daraufhin betont, dass es nicht darauf ankomme, wer für den Unfrieden in dem Mietshaus ursprünglich verantwortlich war. Es bestehe für den Mieter „die Verpflichtung, zur Beilegung des Konfliktes beizutragen und nicht die Bemühungen des Vermieters und der anderen Mieter durch Verweigerungshaltung zu verhindern“. Die Blockadehaltung des Mieters rechtfertige eine fristgemäße Kündigung, entschied das Gericht.

Quelle: AG Augsburg
PM 05.05.2017 zum Urteil 25 C 974/16 – 08.11.2016
(vgl. Süddeutsche Zeitung 26.05.2017/S. 38)