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Vors. Richter am LG und stv. Vorsitzender der Waage, Wolfgang Rosenbusch, geht in den Ruhestand

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Der stellvertretende Vorsitzender der Waage Hannover, Wolfgang Rosenbusch, seit mehr als zehn Jahren als Vorsitzender des Schwurgerichts Hannover tätig, geht in den Ruhestand. Aufsehenerregende Prozesse leitete er viele – und stand oft unter großem Druck der Öffentlichkeit. Der 65-Jährige spricht in einem Interview mit der HAZ vom 21.06.2019  über respektlose Angeklagte, die Gefährdung von Richtern, Fehlurteile und Mord als männertypisches Delikt und seine Pläne im „Ruhestand“. (Hier dokumentieren wir Auszüge, das geseamte Interview finden Sie in der HAZ vom 21.06.2019).

Herr Rosenbusch, welches waren die spektakulärsten Fälle während Ihrer gut zehn Jahre währenden Zeit als Vorsitzender des Schwurgerichts Hannover?
Der Prozess gegen die Krebsärztin Mechthild Bach zählt dazu, das Verfahren gegen den sogenannten Maschseemörder war aufsehenerregend, ebenso wie der Prozess gegen den Mann, der eine Frau an seinem Auto durch Hameln schleifte, der Fall des in einem Koffer deponierten Babys oder das Säureattentat auf Vanessa Münstermann. Aber unter meinen rund 250 Schwurgerichtsprozessen seit 2009 finden sich auch noch etliche andere überaus tragische Fälle.
Welcher Prozess hat Sie am meisten mitgenommen?
Es gab immer wieder Verfahren, die man wohl oder übel mit nach Hause nahm und die einen beim Einschlafen und beim Aufwachen beschäftigten. Besonders entsetzlich war 2014 der Fall des Björn F. aus Langreder, der seine Freundin über mehrere Stunden zu Tode folterte und prügelte und diese Gewaltorgie auch noch filmte und fotografierte.

In Strafprozessen dreht sich fast alles um den Täter, seine Geschichte, seine Befindlichkeiten bei der Tat und sein Maß der Schuld. Kritiker klagen, dass die Opfer oft zu kurz kommen. Trifft Sie dieser Vorwurf?
Als Vorsitzender des Schwurgerichts habe ich mich immer bemüht, den Getöteten ein Gesicht zu geben, habe Freunde oder Angehörige erzählen lassen, was das Opfer zu Lebzeiten gemacht hat und was für ein Mensch sie oder er gewesen ist. Doch ist es unvermeidlich, dass Verwandte Urteile oft als zu mild empfinden und für sie nur die Höchststrafe zählt. Die Strafjustiz aber kann die Taten und ihre Folgen nicht ungeschehen machen, und einen tatsächlichen Rechtsfrieden zwischen einem Täter und den Angehörigen eines Opfers können wir auch nicht herstellen.

Was machen Sie im Ruhestand?
Ich werde künftig ein bis zwei Tage pro Woche einer Tätigkeit juristischer Natur nachgehen, über die ich noch nicht sprechen mag. Als Anwalt werde ich aber sicher nicht arbeiten. Daneben bin ich weiterhin als stellvertretender Vorsitzender des Vereins Waage tätig, der sich um außergerichtliche Konfliktschlichtung und einen nachhaltigen Täter-Opfer-Ausgleich kümmert. Nun ja – und etwas häufiger Segeln auf dem Steinhuder Meer oder mehr Sport treiben steht auch auf meiner Agenda.

Quelle: HAZ (Michael Zgoll) vom 21.06.2019