Nicht jeder Streit muss aber vor Gerichten ausgetragen werden. Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts stehen den Parteien zB bei Leistungsstörungen zunächst zahlreiche Gestaltungsrechte wie Kündigung, Rücktritt oder die Minderung zur Verfügung. Es kann zudem auch hilfreich sein, Dritte einzuschalten, die das Gespräch unparteiisch wieder in Gang bringen, um Sichtweisen und Interessen zu klären, ohne den Streit vor ein Gericht zu bringen. Jederzeit möglich ist ein sog. freiwilliges Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle, durch das die Verjährung von Ansprüchen gehemmt wird (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB) und den Parteien die Möglichkeit verschafft, eine außergerichtliche Einigung mit dem Anspruchsgegner zu erarbeiten. In Hannover ist z.B. die gemeinnützige Mediationsstelle Waage Hannover als Güte- und Schlichtungsstelle anerkannt. …mehr
Interkulturelle Kompetenz in der Mediation
Konfliktmanagementkongress 2016 – Die Waage Hannover präsentiert das Projekt Interkulturelle Kompetenz in der Mediation
Von Sabine Dörfel
Teammitglieder der Waage auf dem KMK 2016
„Was können Mediatoren in die derzeitige Situation der sogenannten Flüchtlingskrise einbringen?“, lautete eine der zentralen Fragen, mit denen sich der Konfliktmanagement-Kongress am 16./17. September in Hannover beschäftigte. …mehr
Deutschen Engagementpreises 2016 – Stimmen Sie mit ab für die Waage!
Projekt „Interkulturelle Kompetenz“ der Waage Hannover
Wir sind im Rennen um den Publikumspreis des Deutschen Engagementpreises 2016! Bis zum 31. Oktober können Sie für uns abstimmen. Mit Ihrer Unterstützung haben wir die Chance auf den mit 10.000 Euro dotierten Publikumspreis und auf einen Platz in einem kostenfreien Weiterbildungsseminar in Berlin. Unterstützen Sie unsere Arbeit und unser Projekt, indem Sie sich 2 Minuten Zeit nehmen.
Zur Abstimmung geht’s hier → Projekt „Interkulturelle Kompetenz“ der Waage Hannover
Bitte denken Sie daran, anschließend den Ihnen zugesandten EMail-Link zu bestätigen damit Ihre Stimme zählt. Vielen Dank!
Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren erlassen
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat hat auf Grundlage von § 6 MediationsG am 21.08.2016 die Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) erlassen (veröffentlicht am 31.08.2016 im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 42). Sie regelt insb. die (quantitativen und qualitativen) Mindeststandards der Aus- und Fortbildung von (zertifizierten) Mediatoren. Als zertifizierter Mediator darf sich nur bezeichnen, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Die ZMediatAusbV tritt allerdings erst am 1.September 2017 in Kraft und erst ab dann darf die Bezeichung „Zertifizierte/r Mediator*in“ verwendet werden – vorausgesetzt, die Bedingungen werden tatsächlich auch erfüllt.
Zu der Kommentierung der Regelungen im Einzelnen → weiter
Waage Hannover für den Deutschen Engagementpreis 2016 nominiert
Projekt „Interkulturelle Kompetenz in der Mediation“ – Auszeichnung für freiwilliges Engagement: Das Projekt „Interkulturelle Kompetenz“ der Waage Hannover ist für den Deutschen Engagementpreis 2016 nominiert. Das Projekt geht als Preisträgerin des niedersächsischen Ehrenamtspreises „Unbezahlbar und freiwillig“ 2015 ins Rennen um den Preis der Preise für freiwilliges Engagement. Das ehrenamtliche Engagement der Waage Hannover e.V. erfährt durch diese Nominierung eine besondere Anerkennung.
Chance auf bis zu 10.000 Euro Preisgeld
Die Waage Hannover e.V. hat nun die Chance bei der feierlichen Preisverleihung des Deutschen Engagementpreises am 5. Dezember 2016 in Berlin ein weiteres Mal geehrt zu werden. …mehr
Mediation und Restorative Justice – Fachliche Standards – Neue Veröffentlichungen
Die Diskussion über die fachlichen Standards der Konflitvermittlung/Mediation insb. in auch strafrechtlich relevanten Konflikten (→ Restorative Justice; → Täter-Opfer-Ausgleich) ist seit einiger Zeit im Gange. Mitunter versuchen sich Teile der Praxis diesen Standards zu entziehen, z.T. mit dem Argument, das Mediationsgesetz sei in diesem Arbeitsfeld überhaupt nicht anwendbar. Eine solche rechtswidrige Praxis unterläuft nicht nur die verbraucherschützenden Verfahrensstandards des Mediationsgesetzes, sondern widerspricht auch den verbindlichen Regelungen der EU-Opferschutzrichtlinie. Hierzu sind unlängst zwei Beiträge veröffentlicht worden:
- Hartmann, A./Trenczek, T.: Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten – Fachliche Standards unter Berücksichtigung des Mediationsgesetzes und der EU-Opferschutzrichtlinie; Neue Justiz 8/2016, S. 325 – 333.
- Trenczek, T.: Mediation und Täter-Opfer-Ausgleich. Wesensmerkmale und fachliche Standards; Zeitschrift für Konfliktmanagement 1/2016, 4 – 8.
Restorative Justice, Täter-Opfer-Ausgleich und Mediation – Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Der Begriff Restorative Justice (RJ) wird auf unterschiedlichen Ebenen mit unterschiedlichen Inhalten verwendet. Zunächst bezieht er sich auf ein die traditionelle Vergeltungslogik (retributive justice) und Strafphilosophien überwindendes Gerechtigkeitskonzept (ausführlich hierzu Trenczek 2014). Danach soll das aus der Begehung von Unrecht erfahrene Leid soweit wie möglich ausgeglichen und die als gerecht akzeptierte Ordnung in einer sozialen Gemeinschaft (wieder) hergestellt (to restore justice) werden. Innerhalb dieses auf Ausgleich und Wiedergutmachung gerichteten Ansatzes findet sich eine Vielfalt von Theorie- und Praxismodellen unterschiedlicher Reichweite. Wichtig anzumerken ist, dass der RJ-Ansatz nicht auf strafrechtlich relevantes Verhalten begrenzt ist, sondern alle mit Unrecht und persönlichem Leid verbundene Störungen von Beziehungen bzw. des Gemeinwesens umfasst. International werden RJ-Verfahren nicht nur im strafrechtlichen, sondern vor allem auch bei Konflikten am Arbeitsplatz, im Schulbereich und öffentlichen Einrichtungen angewandt.